Förderantrag für sozial-karitative Projekte
Auch soziale Einrichtungen und Initiativen können jährlich zum Jahresende einen Förderantrag für sozial-karitative Projekte bei der Aktion 100 000 und Ulmer helft einreichen. Die Antragssteller müssen ihre Wirkungsstätte in Ulm, Neu-Ulm oder den Landkreisen Neu-Ulm und Alb-Donau haben sowie einen mildtätigen Zweck verfolgen. Eine ausführliche Projektbeschreibung ist für die Beurteilung zwingend notwendig.




